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Öffentliches Recht Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
6 Semester
Standort
Mainz

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Internationales Recht
  • Öffentliches Recht
  • Steuerrecht

Schwerpunkt

Öffentliches Recht, Jura

Anmerkung zum Studiengang

Öffentliches Recht ist im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) nur als Beifach wählbar. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027 (Hochschulweite Vorlesungszeit)
  • Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027 (Hochschulweite Vorlesungszeit)

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

Sommersemester (2027)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Informationen

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